Liebe Eltern, Liebe Schülerinnen, Liebe Schüler,

nach einer kurzen Atempause in der Corona-Entwicklung steigen die Infektionszahlen regional weiterhin an und führen zu einer höheren Inzidenzstufe (1) in NRW.
Aktuell gibt es aufgrund der gültigen Verordnung in NRW keine Einschränkungen, die einen Präsenzunterricht in der Musikschule untersagen. Allerdings sind Änderungen in der Bund-Länder-Runde angeregt worden, die höchstwahrscheinlich zum 23.08.2021 durch Verordnungen der Länder umgesetzt werden.

Eine wichtige Neuerung betrifft die Corona-Tests. Wer nicht genesen oder geimpft ist, muss für viele Aktivitäten, abhängig der Inzidenzstufe, in Innenräumen ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Dieses kann sich bei einer negativen Entwicklung der Infektionszahlen auch auf den Präsenzunterricht der Musikschule auswirken.

Der Vorstand und die Lehrerinnen und Lehrer haben sich dennoch dafür ausgesprochen, den Präsenzunterricht am Mittwoch, den 18.08.2021 wieder anzubieten.

Es gelten folgende Regeln:

  • Bei Krankheitszeichen (wie z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust von Geschmacks-
    /Geruchssinn, Hals- oder Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall) oder Erkältungssymptomen dürfen die
    Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht nicht besuchen.
  • Die an öffentlichen Schulen geltende AHA – Regel (Abstand, Hygiene, Atemschutzmaske/ Mund-Nasenschutz)
    gilt in den Schulräumen der Musikschule Baesweiler (Gymnasium Baesweiler, Realschule Setterich und
    Grengracht Grundschule) Außer für Kinder unter 6 Jahren.

Sollten aufgrund von behördlichen Verordnungen erneut Anpassungen notwendig werden, werden wir Sie darüber informieren.
Der Präsenzstart gilt sowohl für die Musikalische Früherziehung, der Instrumentalausbildung, als auch für den Gesangsunterricht.

Der Schutz der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte, sowie aller am Schulleben Beteiligten hat für uns weiterhin höchste Priorität.

Was bedeutet dies für die Schulgeldzahlungen im August?

Bei denjenigen, die Online-Unterricht bekommen haben, wurde das normale Schulgeld im August fällig.
Bei denjenigen, die keinen Online-Unterricht erhalten haben, wird das Schulgeld ab dem 17.08.2021 erhoben.


Sollten Sie Gesprächsbedarf haben, so wenden Sie sich bitte an den Musikschulleiter Coen Aarts oder an mich.

Im Namen des Vorstandes

Mit freundlichen Grüßen
Volker Zarth
2.Vorsitzender Musikschule Baesweiler e.V.