Liebe Eltern, Liebe Schülerinnen, Liebe Schüler,

wie im letzten Beitrag kurz nach den Sommerferien bereits angekündigt, gibt es seit dem 20.08.2021 in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung.
Die neue Corona-Schutzverordnung schreibt vor, dass bestimmte Angebote und Einrichtungen nur genutzt, bzw. besucht werden dürfen, wenn eine vollständige Impfung, Genesung oder negative Testung vorgewiesen
werden kann (3G-Regeln – geimpft, genesen, getestet).

Dieses betrifft auch den Präsenzunterricht in der Musikschule Baesweiler.

Die 3G-Regel tritt in dem jeweiligen Gebiet (kreisfreie Stadt, eines Kreises oder gesamten Landes) in Kraft, sobald der Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge bei 35 oder höher liegt. Dieses ist in Baesweiler seit dem 20.08.2021 gegeben.

Dieses bedeutet, dass nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. Dieses gilt sowohl für unsere Lehrerinnen und Lehrer, als auch für alle Schülerinnen und Schüler.

Es ist auch nicht vorgesehen, hier in einen Hybrid-Unterricht zu gehen. Wir bieten aktuell nur Präsenzunterricht an.

Auswirkungen auf den Präsenzunterricht und der Nachweis der 3G´s

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre Jahren, die eine inländische Schule besuchen, gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Person. Jugendliche ab dem 16
Jahren müssen eine Bescheinigung ihrer Schule dem unterrichtendem Lehrer vorzeigen und gelten hierdurch als getestete Person. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Corona-Tests getesteten
Personen gleichgestellt.

Die übrigen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen, der bei Vorlage (Unterrichtsbeginn) nicht älter als 48 Stunden sein darf. Maßgeblich ist
hier der Zeitpunkt der Probeentnahme.

Ich darf Sie bitten, beim nächsten Präsenzunterrichtsbesuch das entsprechende Dokument dem Lehrer vorzulegen.

Weiterhin gilt auf dem Weg in die Räume der Musikschule die Maskenpflicht und die Abstandsregelung im Unterrichtsraum (Ausnahme: Kinder in der MFE).

Im Namen des Vorstandes

Volker Zarth
2.Vorsitzender Musikschule Baesweiler