Liebe Eltern, Liebe Schülerinnen, Liebe Schüler,

die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 11.01.2022 (Gültig vom 20.01.2022 bis 07.02.2022) legt fest, dass für die Teilnahme am Unterricht einer Musikschule grundsätzlich die 2G-Regelung (geimpft, genesen) gilt.

Bei der Gesangausbildung, bzw. Spielen von Blasinstrumenten gilt die 2Gplus Regelung, wenn hierbei keine Maske getragen wird. Dieses bedeutet zusätzlich die Vorlage eines negativen Testnachweises.

Der Gesetzgeber lässt hier zahlreiche Ausnahmen zu. Bis einschließlich des 15. Lebensjahr gelten alle Schülerinnen und Schüler „automatisch“ als immunisiert und auch als getestet. Es sind keine Nachweise erforderlich.

Ab dem 16 Lebensjahr ist der 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erforderlich. Der für 2Gplus notwendige negative Testnachweis kann durch einen Nachweis der Schule über die Schulzugehörigkeit und die Teilnahme an Schultestungen oder durch negativen Testnachweis von einer offiziellen Teststelle (Zertifikat) ersetzt werden.

Diese Testpflicht bei Gesang und Spielen von Blasinstrumenten entfällt für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Impfung geboostert oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.

Unsere Lehrerinnen und Lehrer werden die entsprechenden Schülerinnen und Schüler ansprechen.

Hinweise: Der Nachweis für die Impfung erfolgt durch ein Impfzertifikat für die entsprechenden Impfungen entweder digital auf dem Handy (alternativ durch eine Impfkarte mit dem QR-Code) oder „analog“ per Impfausweis.
Der Nachweis für die Genesung erfolgt durch das sogenannte Genesenen-Zertifikat oder den PCR Testnachweis.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Zarth

2.Vorsitzender Musikschule Baesweiler e.V.