Anmeldung

Anmeldung und Abmeldung sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Sie werden erst durch Bestätigung der Musikschule rechtswirksam. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Wünsche nach einer bestimmten Unterrichtseinheit können nur im Rahmen der Möglichkeiten der Musikschule berücksichtigt werden.


Kündigung

Abmeldungen sind zum 1. des Monats möglich. Sie müssen der Musikschule spätestens zwei Monate vorher zugegangen sein. In begründeten Fällen kann der Leiter der Musikschule Ausnahmen zulassen.


Probezeit

Die ersten zwei Monate gelten als Probezeit. Während dieses Zeitraums ist eine Kündigung zum jeweiligen 1. des nächsten Monats möglich. Nach Ablauf der Probezeit gelten ohne weitere Benachrichtigung die vorgenannten Unterrichtsbedingungen.

Die Ferien- und Feiertagsordnung entspricht den Regelungen der öffentlichen, allgemein bildenden Schulen.


Stundenausfall

Wenn im Schuljahr vier Stunden oder mehr wegen Fehlens der Lehrerin oder des Lehrers ausfallen, wird auf Antrag ein Monatsbeitrag erstattet.

Erscheint der Schüler oder die Schülerin nicht zum Unterricht, so werden diese Stunden weder nachgeholt, noch wird der Unterrichtsbeitrag zurück erstattet.



Mitgliedschaft

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Unterrichtsangebots ist die Mitgliedschaft im Verein Musikschule Baesweiler e.V. Bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern gilt dies für die gesetzlichen Vertreter.

Durch die Mitgliedschaft fördern Sie die personelle und materielle Ausstattung der Musikschule. Darüber hinaus können Sie als Vereinsmitglied alle Mitwirkungsrechte in der Mitgliederversammlung ausüben und das Vereinsleben mitgestalten.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1 Euro pro Monat. Er wird jährlich vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht. Da der Verein als gemeinnützig anerkannt ist, sind Ihre Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar.


Ferien und Feiertage im Schuljahr 2023/2024

Die Ferien- und Feiertagsordnung entspricht den Regelungen der allgemeinbilden Schulen. An diesen Tagen findet kein Unterricht statt. Es werden keine Schulgebühren für diese Tage zurück erstattet.

Herbstferien 02.10. bis 15.10.2023

Allerheiligen  01.11.2023

Weihnachtsferien: 21.12.2023 bis 05.01.2024

Osterferien: 25.03. bis 07.04.2024

Christi Himmelfahrt: 09.05.2024

Beweglicher Ferientag: 10.05.2024

Pfingstferien: 21.05. und 22.05.2024

Fronleichnam: 30.05.2024

Beweglicher Ferientag: 31.05.2024

Sommerferien: 08.07. bis 20.08.2024


Unterrichtsorte

Der Unterricht findet in den Räumen des Gymnasiums Baesweiler und der Realschule Baesweiler-Setterich statt.