Sehr geehrte Eltern, liebe Zahlungspflichtige, liebe Schülerinnen und Schüler,
Im Namen des Vorstands der Musikschule Baesweiler möchte ich mich als erstes für Ihr großes Verständnis und Ihre Solidarität wegen des Unterrichtsausfalles aufgrund der Corona-Pandemie bedanken. Es ist sehr erfreulich, dass es in diesem Monat zu keinerlei Rücklastschriften des Schulgeldes für März gekommen ist.
Ebenso ist erfreulich, dass von den Zahlungspflichtigen nur ca. 17 % eine Rückerstattung für den ausgefallenden Unterricht im März beantragt haben. Das zeigt doch, dass wir eine starke Solidargemeinschaft sind.
Heute möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, welche Entscheidung der Vorstand zu den Schulgeldern im März und April und zu den Zahlungen der Lehrerhonorare getroffen hat, und welche Maßnahmen wir im Fall eines weiteren Präsenz-Unterrichtsausfalls aufgrund der Pandemie ergreifen wollen.
Zur Erinnerung: der Vorstand hatte zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Corona-Virus die Einstellung des Musikschulunterrichts ab Freitag, dem 6. März, dem Zeitpunkt der Schließung des Gymnasiums Baesweiler, beschlossen. Im weiteren Verlauf wurde durch die Landesregierung NRW ab Dienstag, dem 17. März bis einschließlich Sonntag, dem 19. April ein Unterrichtsverbot angeordnet.
Welche Auswirkungen hat dies auf den Präsenz-Unterricht?
Von den möglichen 22 Unterrichtstagen für alle Schülerinnen und Schüler im März konnte der Präsenzunterricht nur an 4 Tagen stattfinden. Im April werden für die Schülerinnen und Schüler von möglichen 12 Unterrichtstagen (2 Wochen sind Osterferien) nach jetzigem Stand nur 9 Unterrichtstage stattfinden können. Betrachtet man beide Monate zusammen, dann kommen wir auf einen Unterrichtsausfall von 21 Tagen.
Der Vorstand hat beschlossen, für den von der Landesregierung festgelegten Zeitraum des Unterrichtsverbots vom 17.03. bis 19.04.2020 (14 Unterrichtstage) die Schulgelder zurückzuzahlen.
Wie verhält es sich im Zeitfenster 06.03. bis 19.04.2020 mit den Honorarzahlungen an die Lehrer?
Gerade für Freiberufler und insbesondere für Honorarkräfte fällt mit dem Unterrichtsausfall oft ein bedeutendes Einkommens-Standbein weg. Der Vorstand hat daher beschlossen, von den unfreiwillig nicht gegebenen 21 Unterrichtstagen in beiden Monaten den Lehrern für 16 Tage das Honorar gemäß den Kurslisten zu bezahlen.
Wie sieht die Solidargemeinschaft aus?
Die Musikschule trägt den 14-tägigen Schulgeldausfall und die Zahlung der Lehrerhonorare für 16 von 21 Tagen. Die Zahlungspflichtigen tragen als Gemeinschaft für 7 Unterrichtstage Schulgelder, obwohl
kein Unterricht stattgefunden hat. Die Lehrergemeinschaft trägt den Honorarausfall für 5 Unterrichtstage, obwohl sie als Lehrkräfte zur Verfügung standen. Diese Regelung betrifft ausschließlich die Monate März und April.
Was passiert, wenn der Präsenz-Unterricht am 20.04.2020 noch nicht wieder starten darf?
Einige unserer Lehrer haben in einem Pilotprojekt im begrenztem Umfang Online-Unterricht über das Internet angeboten. Die ersten hier gesammelten Erfahrungen sind sehr vielversprechend. Besonders die Schülerinnen und Schüler danken es uns, dass sie weiter mit ihren Lehrkräften musizieren konnten. Wir konnten aber auch feststellen, dass nicht überall optimale technische Voraussetzungen vorhanden sind. Auch eignet sich der Online-Unterricht nicht für alle Kurse, wie etwa Musikalische Früherziehung oder Gruppenunterricht. Dennoch möchten wir diesen Piloten weiter ausbauen, um weitere Erfahrungen zu sammeln.
Als technische Voraussetzung wird ein Endgerät (Smartphone, Tablet, Laptop) benötigt, das Bild und Ton liefert, ein mögliches Werkzeug (Skype, Whatsapp o.ä.) und eine Anbindung an das Internet (LAN, WLAN, LTE). Wesentliche Voraussetzung ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten und eine gewisse Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler.
Wenn Sie Interesse haben, diesen Piloten mit zu begleiten, falls Präsenzunterricht ab dem 20.04.2020 noch nicht möglich sein sollte, so registrieren Sie sich auf unser Webseite unter:https://musikschule-baesweiler.de/einwilligung-online-unterricht/
Ich hoffe, dass Sie die Entscheidungen des ehrenamtlich tätigen Vorstands der Musikschule Baesweiler mittragen und uns weiter die Treue halten.
Bleiben Sie gesund! Hoffen wir, dass bald wieder Normalität eintritt.
Volker Zarth
2. Vorsitzender