Das Flügelhorn hat eine besondere Klangfarbe, es klingt weicher als eine Trompete und erinnert an den Hornklang, ähnelt in der Spieltechnik aber der Trompete. Heute wird es vor allem in der Jazzmusik, aber auch in Blaskapellen gebraucht.

Kosten und Pflege
Der Preis einer Schülerinstrumentes liegt zwischen 300 und 500 Euro.
Bevor Sie ein Instrument kaufen, empfehlen wir Ihnen, sich vorab von unseren Lehrern und
Lehrerinnen beraten zu lassen.
Flügelhörner – vor allem die Ventile – müssen regelmäßig gereinigt, gefettet und geölt
werden. Dies ist allerdings nicht sehr zeitaufwändig und wird im Unterricht erklärt.
Anfangsalter
Etwa sieben Jahre – die bleibenden Schneidezähne müssen vorhanden sein.
Der Unterricht
Die Unterrichtsstunden an der Musikschule Baesweiler werden von diplomierten Musiklehrerinnen und Musiklehrern erteilt, die Ihr Studium an einem Konservatorium oder an einer Musikhochschule absolviert haben. Der Lehrer / die Lehrerin wird dem Schüler/der Schülerin die richtige Spielweise und Handhabung des Instruments in professioneller Weise vermitteln. Die Unterrichtszeiten werden mit dem Lehrer / der Lehrerin abgesprochen.
Üben
Um ein Instrument spielen zu können wird von den Schülern erwartet, dass Er oder Sie regelmäßig zu Hause übt. Das Üben soll einen festen Platz im Tagesablauf der Schüler haben. Die Dauer der täglichen Übungen ist abhängig von Alter, Niveau und Motivation des Schülers.
Beratungsgespräch
Ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Musikschulleiter kann jederzeit vereinbart werden.
Selbstverständlich können Sie auch unser Büro im Gymnasium Baesweiler jeden Dienstag von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr (außer in den Ferienzeiten) besuchen. Frau Bontenbroich (Sekretariat) und Herr Aarts (Musikschulleiter) stehen Ihnen für sämtliche Fragen und zur Anmeldung zur Verfügung.
Unterrichtsgebühren / Anmeldung
Unterrichtseinheit | Preis pro Monat/Person |
30 Minuten | |
45 Minuten | |
2-er Gruppe 30 Minuten | |
2-er Gruppe 45 Minuten |
Weitere Informationen zu unseren Unterrichtsgebühren finden Sie in unserer Gebührenordnung.