Sehr geehrte Eltern, liebe Zahlungspflichtige, liebe Schülerinnen und
Schüler,
die Musikschule Baesweiler e.V. gibt es schon seit dem 19.10.1986 und ist eine Solidargemeinschaft die aus einem Vorstand, den Eltern und
Zahlungspflichtigen, den Schüler und Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen besteht.
Gemeinsam schaffen wir die Voraussetzung für eine möglichst früh
einsetzende und umfassende musikalische Ausbildung unser Kinder oder auch der Erwachsenen durch professionelle Lehrer und Lehrerinnen.
Das Geschäftsmodell unseres Vereines beruht darauf, dass die
Zahlungspflichtigen den Schulgeldbeitrag für den Unterricht des Sohnes oder Tochter über das gesamte Schuljahr (12 Monate) entrichten. Der Unterricht findet jedoch nur zu den Zeiten statt, an dem auch an den allgemeinen bildenden Schulen in NRW unterrichtet wird. Dieses bedeutet, dass Sie auch zahlen, wenn z.B. 6 Wochen Sommerferien sind und kein Unterricht stattfindet.
Um die Kosten für den Unterricht auf einem möglichst niedrigen Niveau zu
halten, beschäftigen wir unsere vollausgebildeten Lehrer und Lehrerinnen
ausschließlich auf Honorarbasis. Dieses bedeutet, dass der Lehrer nur dann
ein Entgelt bekommt, wenn dieser auch unterrichtet.
Das Corona-Virus betrifft uns alle und deshalb werden wir alle mit
Einschränkungen in den nächsten Wochen leben müssen.
Aufgrund der derzeitigen Situation und zum Schutze unserer Schüler und
Schülerinnen, als auch der Lehrer und Lehrerinnen stellen wir den Unterricht bis zum Ende der Osterferien ein. Sie werden zeitgerecht eine Information von uns erhalten, ob wir unseren Unterricht am Montag den 20.04.2020 fortsetzen werden.
Gemäß unseren Vertragsbedingungen haben Sie, wenn im Schuljahr vier
Unterrichtstunden oder mehr wegen „Fehlens der Lehrerin oder des Lehrers“ ausfallen, auf Antrag Anspruch auf die Rückerstattung eines Monatsbeitrages.
Unsere Lehrer und Lehrerinnen waren aber nicht der Grund für den
Unterrichtsausfall, sondern die Entscheidung des Vorstandes aufgrund des
Corona-Virus, um sowohl die Schüler und Schülerinnen als auch die Lehrer und Lehrerinnen zu schützen.
Wir setzen hier auf ihre Solidarität, verstehen aber auch, wenn Sie auf eine
Rückzahlung eines Monatsbeitrages bestehen werden.
Damit es zu keiner wirtschaftlichen Schieflage der Musikschule kommt und wir eine planbare Größe unserer Einnahmen im März benötigen, um unsere Lehrer von dem nicht planbaren Einkommensdefizit zu bewahren, benötigen wir hier eine zeitliche Frist.
Das Schulgeld für den Monat März wird am kommenden Montag, dem 16.03.2020 per Lastschrift von ihrem Konto eingezogen. Ich darf Sie bitte keine Rücklastschrift zu veranlassen, da hier weitere unnötige Kosten entstehen würden.
Erst wenn wir hier verlässliche Zahlen haben, kann der Vorstand eine
Entscheidung bezüglich der Lehrerhonorare im März herbei führen.
Dieses Vorgehen der Rückerstattung der Schulgelder betrifft ausschließlich
den Monat März.
Ich hoffe auf ihr Verständnis, der Solidarität und dass uns Corona sehr bald
wieder verlässt und alles seinen geregelten Gang gehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen des Vorstandes.
Volker Zarth
2.Vorsitzender Musikschule Baesweiler e.V.